Privatpatienten

Info's für unsere Privatpatienten

Info's für unsere Privatpatienten

Info's für unsere Privatpatienten

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Welchen Gebührensatz wir erheben

Welchen Gebührensatz wir erheben

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Sie von uns vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsvertrag mit einer angehängten Gebührentabelle, aus welcher Sie die Gebühren (bei uns nach GebüTh) für die einzelnen Leistungen im Detail entnehmen.
Unsere Honorarberechnungen basieren auf der aktuellen Rechtsprechung und sind innerhalb des Privatpreiskorridors nach GebüTh (1,0 - bis 2,3- fachen Satz) angesetzt.


Wir arbeiten für unsere Patientinnen und Patienten auf einem stets hohen Niveau; Auch im Interesse der Versicherungsgesellschaft liegt der Fokus unserer Tätigkeit darin, dass unsere Patientinnen und Patienten, wenn möglich, eine rasche Wiederherstellung der Gesundheit erleben.

Diese Heilmittelerbringung (Logopädie / Ergotherapie) hat ihren gerechtfertigten Preis.


Wenn Sie sich noch umfangreicher über Privatpreisgestaltung und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Internetseite 
www.privatpreise.de




Beihilfe & private Krankenversicherung

Beihilfe & private Krankenversicherung

Nicht umsonst trägt die Beihilfe ihren Namen. Diese erstattet den Versicherungsnehmern einen Anteil der Behandlungskosten nach Beendigung der Behandlung zurück. Jedoch allerdings nicht den vollen Betrag!

Um die übrig bleibenden Kosten zu decken, steht es jeder privatversicherten Person frei, sich eigenständig um eine private Krankenversicherung zu bemühen, welche die Behandlungskosten für Ergotherapie und Logopädie restlich bezahlt.


Ganz salop: Wer hier spart, spart am falschen Fleck! Richtig abgeschlossene Versicherungen und ein Köpfchen beim Vertragsabschluss erspart Ihnen Unannehmlichkeiten und Diskussionen mit uns als Heilmittelerbringer.


Wertschätzung und Vertrauen

Wertschätzung und Vertrauen

Unsere Berufserfahrung, zahlreiche (Fach-)Fortbildungen sowie unsere feinfühlige, therapeutische Art macht es uns möglich, unseren Patienten einen sehr hohen Qualitätsstandard, Beratung auf Augenhöhe und Therapie über den Tellerrand hinaus zu gewährleisten. Das hat seinen Preis.


Diskreditierende und vorschnelle Aussagen der Beihilfe oder auch anderen Privatversicherungen über unsere scheinbar hoch angesetzte Preisgestaltung weisen wir ausdrücklich zurück und lassen uns auf keinerlei Diskussion bzw. Preisverhandlungen ein.

Gibt es Erstattungsstellen, welche unseren Gebührensatz akzeptieren?

Gibt es Erstattungsstellen, welche unseren Gebührensatz akzeptieren?

Natürlich! Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften, die unsere Behandlungssätze in voller Höhe ihren Kunden erstatten.


Tatsächlich sind die Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaften unsere Gebührensätze als "überhöht" bezeichnen, bislang in der Minderheit. Dies kann sich unter Umständen mit Zunahme der Kostenexplosion im Gesundheitswesen noch verschärfen. Umso wichtiger ist es hier gegen zu steuern - wehren Sie sich als Kunde und Patient, wenn Ihnen Ihre Gesellschaft eine Erstattung im vollen Umfang verweigert und in Ihrem Versicherungsvertrag eine 100%ige Übernahme der Heilmittelkosten vereinbart ist. Es ist letztendlich Ihr gutes Recht auf eine Erfüllung dieser Vertragsbedingungen zu bestehen.


Darum wird womöglich Ihre Rechnung nicht in voller Höhe erstattet:

Darum wird Ihre Rechnung nicht in voller Höhe erstattet:

Die Versicherungsgesellschaften arbeiten primär gewinnorientiert, schließlich wollen die Aktionäre der Gesellschaft Dividende erzielen. Der Kunde ist König - solange er die Leistungen seiner Versicherungspolice so wenig wie möglich oder überhaupt nicht in Anspruch nimmt. Da anerkanntermaßen auch bei den privaten Krankenversicherern die Notwendigkeit zum Sparen gegeben ist, versuchen diese das natürlich immer dort, wo keine eindeutigen vertraglichen Anspruchsgrundlagen für ihre Versicherten vorhanden sind. Dieses ist beispielsweise im Bereich der Heilberufe mangels verbindlicher Tarifsätze der Fall.


Natürlich vergessen auch einige Privatversicherte, dass sie unter Umständen in jungen Jahren aus Kostengründen eine Police ohne vollständigen Erstattungsanspruch abgeschlossen haben. Im Krankheitsfall könnte sich diese vermeintliche Einsparung jedoch schnell ins Gegenteil verkehren.


Einzelne Versicherungen signalisieren gern die Bereitschaft, Rechnungen bis zur Höhe des ortsüblichen Satzes voll zu übernehmen. Im gleichen Atemzug präsentieren diese Gesellschaften ihren Kunden den Beihilfesatz als ortsüblich. Dabei bleiben sie jedoch den Nachweis schuldig, wie sie diese "Ortsüblichkeit" ermittelt haben wollen.
Das Argument der Versicherungsgesellschaft, dass die Beihilfesätze (diese liegen inzwischen teils unterhalb der Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen) für unsere Region als ortsüblich zu betrachten sind, ist daher nicht stichhaltig und auch juristisch nicht haltbar.


Share by: